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Geschäftsbereich Förderung

Bezirksstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Im Geschäftsbereich Förderung bündeln wir unterschiedliche Fördermaßnahmen für den Agrar-, Forst- und Fischereibereich des Landes Niedersachsen. Seit 2007 kommt bei einigen Förderprogrammen auch die Zuständigkeit für Antragsteller aus der Freien Hansestadt Bremen hinzu. Wir sind hier als kompetente und leistungsfähige Verwaltung für das Land Niedersachsen hoheitlich tätig. Regional sind wir in Bewilligungsstellen organisiert.

Unsere Informationen richten sich an alle Antragsteller*innen für Fördermaßnahmen, die von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bearbeitet werden. Damit wenden wir uns an Betriebe in Niedersachen, sowie bei einigen Förderprogrammen auch Betriebe aus der Freien Hansestadt Bremen.

Wir bearbeiten

  • Flächengebundene Direktzahlungen
  • Diverse Agrarumweltmaßnahmen
  • Betriebsbezogene Fördermaßnahmen im Bereich Land- und Forstwirtschaft


Im Zuge der Verwaltungsreform des Landes Niedersachsen ist die Abwicklung aller land- und forstwirtschaftlichen Fördermaßnahmen vom Land Niedersachsen auf die Landwirtschaftskammer(n) übertragen worden. Zeitgleich wurde die Einrichtung unseres Geschäftsbereichs Förderung im Jahr 2005 vollzogen. Im Jahr 2007 kam die Zuständigkeit für Antragsteller aus der Freien Hansestadt Bremen hinzu. In den Folgejahren wurde die Übertragung weiterer Fördermaßnahmen aus dem Landwirtschafts- sowie dem Umweltministerium auf den Geschäftsbereich Förderung in die Wege geleitet.