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Die überarbeitete Broschüre „Gefährdete einheimische Nutztierrassen in Niedersachsen - Erhalt genetischer Vielfalt und Bewahrung wertvollen Kulturguts“, die gemeinsam vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Landwirtschaftskammer Niedersachsen herausgegeben wird, liegt vor. Die Broschüre wurde erstmals im Jahre 2012 erstellt und nun vom Unternehmensbereich Tier der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Zusammenarbeit mit den beteiligten Zuchtverbänden komplett überarbeitet und um neu die Förderung aufgenommene Rassen ergänzt.
Stand: 03.05.2024
Die Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts vom 11.01.2021 fordert laut § 8 von den Probenehmenden, die die Probenahme unter Verwendung von Milchsammelwagen vornehmen, ihre Sachkunde durch eine Bescheinigung über die Sachkunde zu belegen. Diese Bescheinigung wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang über die Sachkunde erworben.
Stand: 13.10.2025
Das Internet und die sozialen Medien werden heutzutage auch von Züchtern genutzt, um Zuchtmaterial (Eizellen, Embryonen und Samen) zu vermarkten. Wir weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass das Anbieten und die Abgabe von Eizellen und Embryonen der Tierarten Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden strengen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen. Um welche es sich dabei u. a. handelt, stellen wir nachfolgend dar.
Stand: 02.12.2019
Der Personenkreis, der künstliche Besamungen landwirtschaftlicher Nutztiere durchführen darf, ist im Tierzuchtgesetz benannt. Darin ist festgelegt, dass neben Tierärzten und Besamungstechnikern auch Tierhalter (Eigenbestandsbesamer) befugt sind, unter bestimmten Voraussetzungen Besamungen von Tieren im eigenene Bestand vorzunehmen. Wachsende Betriebe und die Minimierung hygienischer Risiken sind die vorwiegenden Gründe für die zunehmende Popularität der Eigenbestandsbesamung.
Stand: 26.03.2020