Namen, Adressen, E-Mail
Ab dem 01.08.2020 wird die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin wirksam. Alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse werden ab diesem Zeitpunkt gemäß den Vorgaben dieser neuen Verordnung durchgeführt. Ein erster Überblick:
Praktika geben Einblicke in den beruflichen Alltag und sind damit ein bewährtes Mittel, um die Berufswahl zu unterstützen oder um betriebspraktische Erfahrungen zu sammeln. Mit einem Praktikumsvertrag verständigen sich Praktikanten* und Betriebsleiter bzw. Betriebsinhaber verbindlich über die Inhalte und den Ablauf des Praktikums.
Um eine betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).