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Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr


Ihre Situation

Als Landwirt oder Lohnunternehmer sind Sie täglich im Straßenverkehr unterwegs. Dabei ist eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Haben Sie oder Ihre Mitarbeiter den richtigen Führerschein? Sind die Fahrzeuge und Maschinen richtig kenntlich gemacht? Ab wann wird eine Ausnahmegenehmigung für überbreite oder schwere Fahrzeuge benötigt?

Unser Angebot

  • Fahrzeugbauarten (Schlepper, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger, angehängte Arbeitsgeräte, etc.) und deren Zulassung für den Straßenverkehr
  • Führerschein: Wer darf welches Fahrzeug fahren und für welche Zwecke dürfen die Klassen L und T verwendet werden?
  • Abmessungen und Gewichte der land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeuge. Welche Genehmigungen müssen bei Überschreitung vorliegen?
  • Kenntlichmachung der land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeuge
  • Landwirtschaftliche und gewerbliche Transporte – welche Gesetze sind zu beachten:
    Güterkraftverkehrsgesetz, Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Kfz-Steuer, etc.
  • Ladungssicherung
  • Straßenverschmutzung
  • Belastung der Straßen und Wege durch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Ihr Nutzen

  • Betriebsindividuelle und praxisorientierte Beratung
  • Sicherheit und Akzeptanz im Straßenverkehr
  • „sicheres Gefühl“ beim Einsatz der Fahrzeuge
  • Keine Angst vor der nächsten Polizeikontrolle

Kosten

100 € je Beratungsstunde zzgl. MwSt. und Fahrtkosten
Mitgliedsrabatt für Kammerbeitragszahler/innen und Arbeitnehmer/innen im Agrarbereich (10 %) möglich

Kontakt


Niedersachsenweit

Martin Vaupel
Berater Landtechnik, Straßenverkehrsrecht, Schlepper- und Transporttechnik
Telefon: 0441 801-691
E-Mail: