Privilegierung Bauvorhaben im Außenbereich & Standortentwicklung
Ihre Situation
Sie planen, ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben im Außenbereich oder müssen bereits umgesetzte Vorhaben nachträglich genehmigen lassen. Sie haben daher Informationsbedarf darüber, welche baurechtlichen Möglichkeiten und Grenzen z. B. bei der Umnutzung und Sanierung von landwirtschaftlichen Gebäuden, der Veränderung oder Erweiterung einer Tierhaltungsanlage oder der Errichtung eines Wohngebäudes bestehen.
Unser Angebot
Wir beraten Sie zu sämtlichen Fragen der baurechtlichen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Privilegierung im Außenbereich und zur entsprechenden Antragstellung. Wir führen vor Antragstellung und Beauftragung eines Architekten / Planers mit Ihnen die Prüfung möglicher Planungs-Varianten durch. Auf Wunsch begleiten wir Sie durch die erforderlichen Verfahrensschritte der Antragstellung und stellen mit Ihnen zusammen die Antragsunterlagen zusammen. Gemeinsam mit Ihnen stellt unser Fachberaterteam Ihr Projekt auf ein zukunftsfähiges und rechtlich sicheres Fundament.
Ihr Nutzen
- Ihre Ideen und Pläne werden vor der offiziellen Beteiligung von Behörden baurechtlich bewertet und entwickelt
- Vor der Erstellung detaillierter Plan- und Antragsunterlagen liegt eine Bewertung der möglichen rechtlichen Umsetzung vor
- Sie vermeiden kostspielige Fehlplanungen aufgrund baurechtlicher Fehleinschätzungen
- Ihre Ideen können angepasst und fachlich, wirtschaftlich und verfahrensrechtlich ergänzt und optimiert werden
- Sie sparen Zeit im späteren Verfahren und sind vor unnötigen Ausgaben geschützt
Kosten
Ab 120 € je Beratungsstunde zzgl. MwSt. und Fahrtkosten
Mitgliedsrabatt für Kammerbeitragszahler/innen und Arbeitnehmer/innen im Agrarbereich (10 %) möglich
Kontakt
Niedersachsenweit
Berater Träger öffentl. Belange/Baurecht, Betriebswirtschaft im Gartenbau, Baumschulproduktion, Sozioökonomie
Telefon: 04403 9796-55
E-Mail:
Bezirksstelle Braunschweig
Bezirksstelle Bremervörde
Bezirksstelle Emsland
Außenstellenbeauftragte Außenstelle Grafschaft Bentheim
Telefon: 05941 9265-22
E-Mail: