Prüfungsanforderungen Schriftlicher Teil
Prüfungsinhalte und -abläufe:
Im schriftlichen Teil sind 3 Bereiche zu prüfen:
Hinweis:
Seit dem 19.3.2020 gibt es für den Ausbildungsberuf Hauswirtschafter*in eine neue Verordnung.
Die in diesem Bereich aufgeführte Prüfungsstruktur bezieht sich noch auf die alte Verordnung. Weiterhin können die allgemeinen Inhalte der Ausbildung aber genutzt werden.
Aktuelle Information nach der neuen Verordnung finden Sie auf unseren neuen Internetseite.
Prüfungsbereiche Zeit Gewichtung Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen 90 Minuten 40 % Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen 90 Minuten 40 % Wirtschafts- und Sozialkunde 45 Minuten 20 % 3 Stunden und 45 Minuten 100 %
Im Prüfungsbereich hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen kommen insbesondere Fragen und Aufgaben aus folgenden Gebieten in Betracht:
- Speisenzubereitung und Service
- Reinigen und Pflegen von Räumen
- Gestalten von Räumen und des Wohnumfeldes
- Reinigen und Pflegen von Textilien
- Vorratshaltung und Warenwirtschaft
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er unter Berücksichtigung von Arbeitsorganisation und betrieblichen Abläufen Betriebseinrichtungen planen und beurteilen, Leistungen kalkulieren und abrechnen kann sowie die wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge dieser Bereiche versteht. Außerdem sind Aspekte des Umweltschutzes, der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, der Hygiene und der qualitätssichernden Maßnahmen mit einzubeziehen.
Im Prüfungsbereich hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen kommen insbesondere Fragen und Aufgaben aus folgenden Gebieten in Betracht:
- Gesprächsführung mit Einzelpersonen und Gruppen
- Motivation und Beschäftigung der zu betreuenden Personen
- Hilfeleistung bei Alltagsverrichtungen
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er unter Einbeziehung von Bedarf und Ansprüchen zu betreuender Personen, der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Planung und Beurteilung von Betreuungsleistungen sowie von Arbeitsorganisation, betrieblichen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhängen Aufgaben lösen kann. Außerdem sind Aspekte des Umweltschutzes, der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, der Hygiene und der qualitätssichernden Maßnahmen in die Aufgabenstellungen einzubeziehen.
Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde kommen insbesondere Fragen und Aufgaben über allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt in Betracht. Die relevanten Lernziele und damit Prüfungsanforderungen sind im Ausbildungsrahmenplan in Nr. 1: „Der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen“ und Nr. 2: „Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge“ aufgeführt. Dabei handelt es sich in vielen Punkten um übergreifende und allgemeine Grundlagen. Die Anwendung bzw. Umsetzung dieser Lerninhalte erfolgt auch in den jeweiligen Arbeitsbereichen der Versorgungs- und Betreuungsleistungen.
Aufgabenstellungen
Exemplarisch wird nachfolgend zu jedem Prüfungsbereich des schriftlichen Teils ein Aufgabenbeispiel vorgestellt. Allen Aufgabenstellungen wird eine sogenannte handlungsorientierte Ausgangssituation vorangestellt. Die sich anschließenden Aufgabenstellungen umfassen verschiedene Fragen und Aufgaben in ungebundener Form, wobei die fachmathematischen Anforderungen integriert werden.
Die Aufgaben sind beispielhaft formuliert und zeigen das inhaltliche Anforderungsprofil auf. Im Rahmen der Prüfungen sind andere Zusammenstellungen und Sprachvariationen möglich. Begrifflich orientieren sich die Anforderungen an die Ordnungsschemata für die folgenden Lernzielebenen:
- Nennen
Darunter sind Anforderungen zu verstehen, die eine unveränderte Wissenswiedergabe (Reproduktion) verlangen. Hierzu zählt z. B. die Abfrage grundlegender Fachkenntnisse. Diese Ebene stellt die Grundlage für die folgenden, höheren Anforderungsstufen dar.
- Erläutern / Erklären
Darunter sind Anforderungen zu verstehen, gegebene Sachverhalte zu interpretieren und auf gleichartige Situationen zu übertragen sind (Transfer).
- Bewerten / Beurteilen
Sachverhalte/Informationen sollen nach eigenen oder vorgegebenen Kriterien beurteilt werden.
Leitbild ist eine Aufgabenformulierung, die die berufliche Handlungskompetenz einfordert und somit in geeigneter Weise den Anforderungen der Arbeitswelt entspricht.