Namen, Adressen, E-Mail
Wo bleibt mein Sachkundenachweis? Muss ich zur Fortbildungsveranstaltung? Anliegend erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuen Sachkundenachweis, zur Käufersachkunde und zu Fortbildungsveranstaltungen.
Seit Mai 2018 werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Rahmen der Neuzulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) die Vorschriften zum Gesundheitsschutz von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten (Anwohner, Umstehende und Verbraucher) als bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen festgesetzt. Bisher hatte das BVL die Vorschriften zum Gesundheitsschutz als Kennzeichnungsauflage vergeben.
Seit März 2015 gibt es für das Obstanbaugebiet Altes Land eine neue, unbefristet geltende Verordnung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.