Namen, Adressen, E-Mail
Für Spargelbetriebe beinhaltet das Beratungsangebot folgende Informationen
Im Gartenbau gibt es für Klein- und Kleinstkulturen die Möglichkeit, einzelbetriebliche Genehmigungen nach § 22 (2) PflSchG den Einsatz von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Indikationen zu beantragen. Hier können Sie Antragsformulare für den Gemüse- und Obstbau sowie für Zierpflanzenbau und Baumschulen herunterladen, die Sie an Ihrem PC ausfüllen können.
Seit Mai 2018 werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Rahmen der Neuzulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) die Vorschriften zum Gesundheitsschutz von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten (Anwohner, Umstehende und Verbraucher) als bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen festgesetzt. Bisher hatte das BVL die Vorschriften zum Gesundheitsschutz als Kennzeichnungsauflage vergeben.