Namen, Adressen, E-Mail
Die Fachbroschüre Pflanzenschutz-Ratgeber Baumschule ist in Zusammenarbeit von Fachkollegen aus den großen Baumschulländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein entstanden. Der Text enthält Informationen über Rechtsgrundlagen, den Integrierten Pflanzenschutz, Hauptschaderreger, Schadursachen an Laub- und Nadelgehölzen sowie Unkäuter und deren Bekämpfung. Mit einem beiliegenden Bestellformular kann die Broschüre beim Pflanzenschutzdienst erworben werden.
Pflanzen und Bodenproben können Sie von uns auf den Befall mit Schaderregern überprüfen lassen.
Im Gartenbau gibt es für Klein- und Kleinstkulturen die Möglichkeit, einzelbetriebliche Genehmigungen nach § 22 (2) PflSchG den Einsatz von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Indikationen zu beantragen. Hier können Sie Antragsformulare für den Gemüse- und Obstbau sowie für Zierpflanzenbau und Baumschulen herunterladen, die Sie an Ihrem PC ausfüllen können.
Seit Mai 2018 werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Rahmen der Neuzulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) die Vorschriften zum Gesundheitsschutz von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten (Anwohner, Umstehende und Verbraucher) als bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen festgesetzt. Bisher hatte das BVL die Vorschriften zum Gesundheitsschutz als Kennzeichnungsauflage vergeben.