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Pflanzen und Bodenproben können Sie von uns auf den Befall mit Schaderregern überprüfen lassen.
Im Gartenbau gibt es für Klein- und Kleinstkulturen die Möglichkeit, einzelbetriebliche Genehmigungen nach § 22 (2) PflSchG den Einsatz von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Indikationen zu beantragen. Hier können Sie Antragsformulare für den Gemüse- und Obstbau sowie für Zierpflanzenbau und Baumschulen herunterladen, die Sie an Ihrem PC ausfüllen können.
Der Pflanzenschutzhinweis für den Zierpflanzenbau wendet sich an Erwerbsgärtner und Privatpersonen in Niedersachsen.