Namen, Adressen, E-Mail
Förderung einer Aufstiegsfortbildung wird erweitert: Zum 1. August 2020 tritt die 4. Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Damit wird der Förderumfang der Kosten für die Vorbereitung und Prüfung einer Fortbildung (z.B. eine Meisterprüfung) nochmals deutlich verbessert. Gefördert werden Voll-und Teilzeitmaßnahmen mit einem Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden, auf der ersten Fortbildungsstufe von mind. 200 Unterrichtsstunden.
Über verschiedene Programme besteht die Möglichkeit der Kostenreduzierung für den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen. Es handelt sich zum Teil um spezielle Förderprogramme für den Agrarbereich, darüber hinaus stehen weitere Fördermöglichkeiten bei Erfüllung der Voraussetzungen allen Bundesbürgern offen.